Betriebliches Eingliederungsmanagement

Nach einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit kann eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz von verschiedenen neuen Gegebenheiten abhängig sein und beeinflusst werden. Um für Mitarbeiter wie Unternehmen positive Ergebnisse sicherzustellen, hat der Gesetzgeber mit dem § 84 Abs.2 SGB IX das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt.

Seit 2004 sind Unternehmen verpflichtet, mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement einen Beitrag dazu zu leisten, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu erhalten oder wieder herzustellen, wenn diese länger als sechs Wochen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten arbeitsunfähig krank sind.
Ziel des BEM ist es, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit des erkrankten Beschäftigten soweit wieder herzustellen, dass sein bisheriger Arbeitsplatz erhalten bleibt oder eine Alternative in beiderseitigem Einverständnis geschaffen wird. Rehabilitationsträger, Werks- oder Betriebsärzte und Interessenvertretungen unterstützen diesen Prozess. Eine Zustimmung des erkrankten Mitarbeiters zu diesen Maßnahmen ist in jedem Fall erforderlich.

Veröffentlichungen

Regina Herdegen, Präventionsexpertin im AOK Bundesverband, beschreibt in ihrem Artikel Vorteile und Abläufe des betrieblichen Eingliederungsmanagements:

Empfehlungen, Maßnahmen und Lösungen

AOK-Service Gesunde Unternehmen

Mit einer Vielzahl von Angeboten unterstützt die AOK die Unternehmen bei Vorbereitung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Experten der AOK informieren die Unternehmen über die gesetzlichen Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Zudem stellen sie mit einem Praxishandbuch eine konkrete Arbeitshilfe zur Verfügung, die Checklisten, Mustervordrucke und Dokumentationsbögen enthält. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen sofort.