Betriebliche Gesundheitsförderung – jetzt auch steuerlich gefördert

Gute Nachricht für Unternehmen, die sich für die Gesundheit ihrer Beschäftigten stark machen: Neuerdings wird die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) auch steuerlich gefördert.

Mit einer neuen Regelung im Jahressteuergesetz 2009 will die Bundesregierung das Engagement von Unternehmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung honorieren - und zugleich noch mehr Unternehmen zu entsprechenden Angeboten animieren. Bietet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen an, so ist diese Sachleistung bis zur Höhe von 500 EUR pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und damit sozialabgabenfrei. Voraussetzung ist, dass die Leistungen hinsichtlich Qualität und Zielrichtung den Qualitätskriterien der gesetzlichen Krankenkassen für betriebliche Gesundheitsförderung entsprechen. Diese geforderte Qualität stellen wir Ihnen durch das BGF-Institut weiterhin gerne sicher. Die Unternehmen können sicher sein, dass sie damit alle Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllen.

Handlungsfelder für qualitätsgesicherte Angebote zur Gesundheit am Arbeitsplatz:
Arbeitsbedingte körperliche Belastungen
Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates
Betriebsverpflegung
Gesundheitsgerechte Verpflegung am Arbeitsplatz.
Psychosoziale Belastung, Stress
Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz, gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung
Suchtmittelkonsum
Rauchfrei im Betrieb, „Punktnüchternheit" (null Promille am Arbeitsplatz) bei der Arbeit

Mehr Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer

Auskünfte bei heinz.kowalski@bgf-institut.de Tel. 0221/27180-101

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